Lehrgang über sicherheitstechnisches Fachwissen für die Errichtung von Alarm-, Brandmelde- und Videoanlagen
Der Kurs vermittelt Ihnen alles Wissenswerte zum Thema Alarmanlagen und ist die Voraussetzung für die Erlangung des unbeschränkten Gewerbes der Elektrotechnik oder des eingeschränkten Gewerbes auf die Errichtung von Alarmanlagen.
Ihr ausgewählter Termin
  • Grafik Icon Zeitraum
    ZEIT 128,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 5714015
    Tageskurs
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    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 5714015
    2 450,00 EUR Kursnummer: 5714015

Lehrgang über sicherheitstechnisches Fachwissen für die Errichtung von Alarm-, Brandmelde- und Videoanlagen

Inhalt
Dieser Kurs bereitet auf ein Fachgespräch zur Erlangung einer Alarmanlagentechnikerberechtigung (gem. § 4 BGBl. II 41/2003) im Rahmen eines individuellen Befähigungszugangs vor, und richtet sich an Personen, welche die Gewerbeberechtigung für Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen und Zutrittskontrollen erwerben wollen.

Schwerpunkte

  • Anlagenkonzeption gem. TRVE 31-7
  • Begriffs- und Richtlinienkunde
  • Alarmorganisation und Einsatztechnik
  • Zutrittskontrollanlagen
  • Videoüberwachung
  • Projektierung von Alarmanlagen
  • Brandmeldetechnik gem. TRVB123
  • Recht
  • Versicherungstechnisches Fachwissen
  • Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung
  • Einbruchprävention

Hinweis

Am Ende dieses Lehrganges findet ein Fachgespräch vor einer Kommission statt.
Die Prüfungsgebühr beträgt € 130,00.
Zielgruppe

Dieses Ausbildungsangebot richtet sich an Personen, welche die Gewerbeberechtigung für Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Videoüberwachung und Zutrittskontrollen erwerben wollen. Die Interessenten, die in dieser Branche tätig sein möchten, werden auf ein Fachgespräch vor einer Kommission zur Erlangung einer Gewerbeberechtigung in Form einer individuellen Befähigung für die Ausübung des Gewerbes der Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen (gem. § 4 BGBl. II 41/2003), vorbereitet. Sie erhalten ein Gutachten der Landesinnung der Elektro- und Alarmanlagentechniker Burgenland, das zur Vorlage bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft dient. Über die Erteilung eines individuellen Befähigungszugangs entscheidet dann die Bezirkshauptmannschaft.

Voraussetzungen

  1. Ein Befähigungsnachweis im Bereich Elektrotechnik, Kommunikationselektronik, Mechatronikoder
  2. Absolvierung einer facheinschlägigen Hochschule, Fachhochschule, HTL oder Werkmeisterschule und einjährige fachliche Tätigkeit im Bereich Errichtung von Alarmanlagenoder
  3. eine facheinschlägige Lehrabschlussprüfung im Bereich Elektrotechnik, Kommunikationselektronik, Elektronik, Mechatronik und eine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit im Bereich Errichtung von Alarmanlagenoder
  4. eine langjährige Berufserfahrung im Bereich der Errichtung von Alarmanlagen (schriftlicher Praxisnachweis erforderlich).

Kostenvoranschlag für Förderstellen

Hier können Sie den Kostenvoranschlag für Förderstellen anfordern.

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