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Lehrgang über sicherheitstechnisches Fachwissen für die Errichtung von Alarm-, Brandmelde- und Videoanlagen
Schwerpunkte
- Anlagenkonzeption gem. TRVE 31-7
- Begriffs- und Richtlinienkunde
- Alarmorganisation und Einsatztechnik
- Zutrittskontrollanlagen
- Videoüberwachung
- Projektierung von Alarmanlagen
- Brandmeldetechnik gem. TRVB123
- Recht
- Versicherungstechnisches Fachwissen
- Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung
- Einbruchprävention
Hinweis
Am Ende dieses Lehrganges findet ein Fachgespräch vor einer Kommission statt.Die Prüfungsgebühr beträgt € 130,00.
Dieses Ausbildungsangebot richtet sich an Personen, welche die Gewerbeberechtigung für Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Videoüberwachung und Zutrittskontrollen erwerben wollen. Die Interessenten, die in dieser Branche tätig sein möchten, werden auf ein Fachgespräch vor einer Kommission zur Erlangung einer Gewerbeberechtigung in Form einer individuellen Befähigung für die Ausübung des Gewerbes der Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen (gem. § 4 BGBl. II 41/2003), vorbereitet. Sie erhalten ein Gutachten der Landesinnung der Elektro- und Alarmanlagentechniker Burgenland, das zur Vorlage bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft dient. Über die Erteilung eines individuellen Befähigungszugangs entscheidet dann die Bezirkshauptmannschaft.
- Ein Befähigungsnachweis im Bereich Elektrotechnik, Kommunikationselektronik, Mechatronikoder
- Absolvierung einer facheinschlägigen Hochschule, Fachhochschule, HTL oder Werkmeisterschule und einjährige fachliche Tätigkeit im Bereich Errichtung von Alarmanlagenoder
- eine facheinschlägige Lehrabschlussprüfung im Bereich Elektrotechnik, Kommunikationselektronik, Elektronik, Mechatronik und eine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit im Bereich Errichtung von Alarmanlagenoder
- eine langjährige Berufserfahrung im Bereich der Errichtung von Alarmanlagen (schriftlicher Praxisnachweis erforderlich).
Hier können Sie den Kostenvoranschlag für Förderstellen anfordern.
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