

Einmalzahlung: 1 560,00 EUR
Fr 14:00 - 21:15, Sa 09:00 - 17:00
Kursdauer: 96 Lehreinheiten
Stundenplan
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Fußpflege Befähigungsprüfung - Intensivtraining
Sie träumen von Ihrem eigenen Unternehmen und wollen alle Berufschancen nutzen? Dann lassen Sie sich professionell auf die Module 1, 2 und 3 der Befähigungsprüfung Fußpflege vorbereiten.
Mit der Befähigungsprüfung im Gewerbe Fußpflege schaffen Sie die besten Voraussetzungen, um die Füße Ihrer Kunden zu verwöhnen und zu pflegen. Erfahrene WIFI-Trainer aus dem Bereich Fußpflege vermitteln praxisgerecht das für die Befähigungsprüfung erforderliche Wissen. Es werden die einzelnen Wissensgebiete aus dem Diplomlehrgang Fußpflege wiederholt und ergänzt.
Schwerpunkte
- Sicht- und Tastbefund, Hautbildbeurteilung
- Medizinische Grundlagen
- Fachkunde
- Praktische Übungen
- Hygiene, Geräte und Apparate
Hinweise
Die Kosten für diverse Materialien sind im Teilnehmerbeitrag enthalten!Weitere Informationen erhalten Sie bei der Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland, Robert Graf-Platz 1, 7000 Eisenstadt, Frau Ingrid Rosenitsch,, T: 05 90 90 7-5413.
Antrittsvoraussetzung für die Befähigungsprüfung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres .
Je nach geplantem, beruflichen Werdegang benötigen Sie zusätzlich das Ausbilder- oder Unternehmertraining, welches ebenfalls im WIFI Burgenland angeboten wird.
Bildungskarenz (BIKA)
Das Unternehmertraining oder Ausbildertraining kann als Bildungskarenz-Maßnahme angerechnet werden, wenn
- Kursbeginn und Prüfungstermin des Unternehmertrainings bzw. des Ausbildertrainings vor dem Start der Fußpflege Befähigungsausbildung liegen
oder - Kursbeginn des Unternehmertrainings bzw. des Ausbildertrainings direkt nach der Fußpflege Befähigungsausbildung ist.
- Die Ausbildungen müssen gemeinsam die Mindestdauer von zwei Monaten erreichen.
- Zwischen den Ausbildungen dürfen nicht mehr als zwei Wochen liegen.
Weitere Infos:
Ausgebildete Fußpfleger, die an einer fundierten Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung interessiert sind.
Abgeschlossene Fußpflegeausbildung: Lehrabschlussprüfung oder Teilnahme am Diplomlehrgang Fußpflege.