Sachkundenachweis gemäß § 4 Rodentizidsachkundeverordnung
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Sachkundenachweis gemäß § 4 Rodentizidsachkundeverordnung

Inhalt
Für alle berufsmäßigen Verwender:innen und den Handel in Österreich gilt ab 01.01.2026, dass antikoagulante Rodentizide nur noch bereitgestellt oder für die berufliche Verwendung bezogen und uneingeschränkt verwendet werden dürfen, wenn die Sachkunde nachgewiesen wird.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie oder Ihr Team entsprechend vorbereitet sind und alle notwendigen Nachweise über die Sachkunde rechtzeitig erbringen können, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Schwerpunkt:

  • Einleitung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Biologische Grundlagen
  • Integrierte Bekämpfung von Ratten und Mäusen
  • Maßnahmen bei Unfällen mit antikoagulanten Rodentiziden
  • Kennzeichungsvorschriften

Zielgruppe:

  • Berufsmäßige Verwender:innen (wie Mitarbeiter:innen von Gemeinden, Bauhöfen, Unternehmen und Bauern,...)
  • Handel
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Die Fördermöglichkeiten auf einen Blick
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