

Einmalzahlung: 3 100,00 EUR
Do-Sa, So 7.00-19.30, Fr 14.00-22.00, Sa 9.00-17.00
Kursdauer: 200 Lehreinheiten
Stundenplan
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Yogalehrer - Diplomlehrgang
Yoga stärkt die Vitalität und unterstützt uns dabei, unser wahres Lebenspotenzial zu erkennen und zu aktivieren. Sie lernen, Ihre Verspannungen zu lindern, sich zu zentrieren und dabei zu innerer Ruhe und Ausgeglichenheit zu kommen. Yoga spricht Körper, Seele und Geist gleichermaßen an und unterstützt Sie in Ihrer spirituellen Sinnsuche.
Diese Ausbildung ermöglicht es Ihnen, Ihr erworbenes Wissen verantwortungsvoll und effektiv weiterzugeben.
Modul 1 - Basics und Selbsterfahrung
- Einführung in die Grundkörperhaltungen (Yoga Asanas) - mein Körper
- Entspannungstechniken - mein Geist
- Erfahrungen der Stille - meine Seele
- Yogische Ernährung
Modul 2 - Entwicklung und Wachstum
- Yogastile - die Vielfalt in Yoga nutzen
- Geschichte des Yoga - die Heiligen Schriften
- Asanas und Risken der Yogapraxis
- Anatomie und Physiologie
- Mantra Yoga - die Heiligen Silben
- Nada Yoga - die Welt ist Klang
Modul 3 - Blick in die Tiefe
- Pranayama - Lehre des Atems
- Bandhas - Regulierung von Energie
- Adjustments - Asanas korrigieren
- Aufbau und Gestaltung von Gruppenstunden
- Chakrenlehre
Modul 4 - Integration
- Meditationstechniken
- Didaktik und Selbstmanagement
- Reflexion und Integration
Hinweis
Vor Antritt der Abschlussprüfung ist die Teilnahme von 40 Yogastunden nachzuweisen.Während der Ausbildung findet ein 4-tägiges externes Intensivtraining statt. Dabei fallen Kosten für Anfahrt, Verpflegung und Nächtigungen zusätzlich an.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erhalten Sie das WIFI-Diplom "Diplomierten Yogalehrer'".
Trainer
Karl-Heinz SteyerYoga-Lehrer
Der berufsbegleitende Lehrgang ist für alle Personen geeignet, die als Yoga-Lehrer in Gesundheitszentren, Fitnessstudios oder im Bereich Gesundheitsförderung als Trainer tätig werden möchten.
- Yoga-Kenntnisse sind bereits mitzubringen.
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
- Ein ärztliches Attest ist vorzulegen.