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Taxilenkerausweis - Blended Learning Vorbereitungskurs
Nutzen Sie den Vorteil und eigenen Sie sich das Wissen flexibel, wann und wo sie möchten an!
Schwerpunkte
- Kenntnisse der Betriebsordnung
- Gewerberechtliche Vorschriften
- Verkehrssicherheit
- Einschlägige arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften
- Unfallverhütung
- Arbeitshygiene und Umweltschutz
- Entsprechende Ortskenntnisse
Ablauf und Zeitstruktur des Kurses
Der Vorbereitungskurs zum Taxilenkerausweis ist als Blended Learning konzipiert, um Ihnen größtmögliche Flexibilität beim Lernen zu bieten. Die Gesamtdauer des Kurses erstreckt sich über einen festgelegten Zeitraum, der sowohl Präsenz- als auch Selbstlernphasen umfasst.
Kursstruktur:
- Präsenzphase: Zu Beginn des Kurses nehmen Sie an einer 4-stündigen Präsenzveranstaltung teil. In dieser Einheit erhalten Sie eine Einführung in die Kursinhalte.
- Selbstlernphase: Im Anschluss bearbeiten Sie die vorgesehenen Inhalte eigenverantwortlich und zeitlich flexibel auf der WIFI-Lernplattform. Diese Phase ermöglicht es Ihnen, das Lernen individuell an Ihren Alltag anzupassen.
Die angegebene Kursdauer bezieht sich auf den gesamten Zeitraum vom Start der Präsenzveranstaltung bis zum Prüfungstermin. Bitte beachten Sie, dass nicht täglich Unterricht stattfindet, sondern Sie die Lerninhalte in der Selbstlernphase flexibel und eigenständig erarbeiten.
Hinweis
Um zur Prüfung antreten zu können, muss das 20. Lebensjahr vollendet sein und es dürfen keine Vorstrafen vorliegen. Sie benötigen den Führerschein der Klasse B (kein Probeführerschein) und in den vergangenen fünf Jahren darf kein Führerscheinentzug erfolgt sein. Der Taxilenkerkurs muss vollständig absolviert worden sein.Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit persönlich an einem festgelegten Termin, Ihre Fragen mit dem Trainerteam vor Ort abzuklären.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der Fachgruppe, T: 05 90 90 7-3521.
Die Prüfungsgebühr (€ 125,00) wird über die Fachgruppe verrechnet.
Die prüfungsrelevanten Informationen finden Sie auf der Seite der Sparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Burgenland.
Taxilenker-Zusatzprüfung:
Wenn ein Taxilenker in einem Gebiet fahren möchte, für das er noch keine Ortskenntnisprüfung abgelegt hat, so muss er neuerlich eine Prüfung ablegen.
Dies ist allerdings nur mehr eine Zusatzprüfung, bei der er folgende Kenntnisse nachweisen muss:
· Ortskenntnisse;
· Kenntnisse der Landesbetriebsordnung;
· Kenntnis der geltenden Tarife, falls es solche gibt;
· Kenntnis des Kollektivvertrages, falls es landesspezifische Zusatzvereinbarungen gibt;
Aufgrund dieser Zusatzprüfung trägt die zuständige Behörde den Nachweis der Ortskenntnisse in den Ausweis ein.
Es wird somit kein zusätzlicher Ausweis ausgestellt.
Hier können Sie den Kostenvoranschlag für Förderstellen anfordern.
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