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Lehrgang Kunststoff 3D-Druck Gewerbe - Basismodul
Der 3D-Druck hat sich von der reinen privaten Modellherstellung zu einer modernen Produktionstechnologie entwickelt, bei der funktionale Bauteile verantwortungsvoll im Kundenauftrag gefertigt werden. Sobald 3D-Drucke nicht mehr nur als private Anschauungsmodelle dienen, sondern professionelle Kunststoff-3D-Druckteile hergestellt werden, ist fundiertes Fachwissen erforderlich. Der Nachweis entsprechender Kenntnisse gilt zudem als wichtige Voraussetzung für das Erlangen einer Gewerbeberechtigung im Kunststoff-3D-Druck.
Im Fokus des Basismoduls stehen die grundlegenden Zusammenhänge zwischen Material, Verarbeitung und Bauteileigenschaften. Sie lernen, Kunststoffe fachgerecht zu beurteilen, deren Verhalten im Verarbeitungsprozess zu verstehen und erste einfache Bauteile zu dimensionieren.
Schwerpunkte:
- Grundlagen der Polymertechnik
- Chemische und physikalische Basisbegriffe sowie Werkstoffsysteme
- Einteilung und Eigenschaften von Kunststoffen (Thermoplaste, Elastomere, Duroplaste)
- Aufbau, Herstellung und Modifikation von Kunststoffen
- Kunststoffrecycling und Bewertung von Werkstoffen
- Verfahrensgrundlagen der Kunststoffverarbeitung (z. B. Extrusion, Tiefziehen)
- Überblick über gängige 3D-Druckverfahren
- Materialverhalten im Verarbeitungsprozess
- Grundlagen der Werkstoffprüfung
- Einfache Bauteildimensionierung
Ziele:
Nach Abschluss verfügen Sie über ein fundiertes Grundlagenverständnis der Kunststofftechnik und der additiven Fertigung. Sie sind in der Lage, Werkstoffe fachgerecht auszuwählen und verstehen die grundlegenden Prozesse im 3D-Druck. Gleichzeitig schaffen Sie die Grundlage für weiterführende Module und den Weg zur gewerblichen Tätigkeit im Bereich 3D-Druck.
- Personen ohne einschlägigen Lehrabschluss im Kunststoffbereich
- Einsteiger:innen in den professionellen 3D-Druck
- Interessierte, die den Einstieg in die additive Fertigung planen
Hinweis:
Die vom Gesetzgeber geforderten unternehmerischen Fähigkeiten sind im Zuge der Gewerbeanmeldung auf geeignete Weise zu belegen (z.B. durch die Unternehmerprüfung, eine Selbstständigkeit in einem anderen Gewerbe oder andere Ausbildungen). Die endgültige Entscheidung trifft immer die zuständige Gewerbebehörde.
Hier können Sie den Kostenvoranschlag für Förderstellen anfordern.
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