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Der Vorbereitungskurs für die LAP Kälteanlagentechniker inkl. sicherer Umgang mit brennbaren Kältemitteln, bereitet die Teilnehmer gezielt auf die praktische Lehrabschlussprüfung vor und vermittelt den Prüfungsablauf und das Prüfungsumfeld.
Kälteanlagentechniker Vorbereitung zur Lehrabschlussprüfung
Inhalt
Sie werden laut dem Berufsbild kompetent und praxisnah auf unseren Ausbildungsanlagen auf die praktische Lehrabschlussprüfung (Zusatzprüfung) als Kälteanlagentechniker vorbereitet.
Für im Beruf stehende Personen, die bereits eine Lehrabschlussprüfung in einem artverwandten Beruf abgelegt haben (z.B. Installateur, Elektriker,...), ist die "Zusatzprüfung" bei der Lehrlings- und Meisterprüfungsstelle zu beantragen. Für nicht artverwandte Berufe kann der Weg über die "ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung" beschritten werden. Voraussetzung ist hier jedoch eine mindestens zweijährige Erfahrung im Bereich Kältetechnik (bestätigt durch ein Dienstzeugnis!).
Auf Wunsch kann im Anschluss an den Vorbereitungskurs auch eine zertifizierte Hartlöterprüfung abgelegt werden.
Schwerpunkte
- Theorie und praktische Übungen im Hinblick auf die Erfordernisse bei der Prüfung
- Sicherheitstechnische Kenntnisse
- Gesetze und Verordnungen
- Prüf- und Anlagenbuch
- Umgang mit Kältemitteln
- Brennbare Kältemittel
- Physik und Thermodynamik
- Anlagenkomponenten von Kälteanlagen
- Umweltauswirkungen von Kältemitteln
- Dichtheitskontrollen und Druckproben
- Montage, Inbetriebnahme und Wartung von Verdichtern, Verflüssigern, Verdampfern, thermostatischen Expansionsventilen
- Elektro- und Steuerungstechnik für Kälteanlagen
- Verbundanlagentechnik, Regelungstechnik
- Löten, Biegen und Bördeln
Hinweise
Durch die erfolgreiche Lehrabschlussprüfung wird jene Sach- und Fachkunde nachgewiesen, die für den Eingriff in Kältekreisläufe gemäß der Kälteanlagenverordnung erforderlich ist. Weiters wird durch die Lehrabschlussprüfung die Voraussetzung zur Zertifizierung gemäß Verordnung (EG) Nr. 303/2008, dem österreichischen Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 und der Umsetzungsverordnung vom 07.01.2011 geschaffen und es ist kein zusätzlicher Schulungs- und Prüfungsaufwand erforderlich.Für im Beruf stehende Personen, die bereits eine Lehrabschlussprüfung in einem artverwandten Beruf abgelegt haben (z.B. Installateur, Elektriker,...), ist die "Zusatzprüfung" bei der Lehrlings- und Meisterprüfungsstelle zu beantragen. Für nicht artverwandte Berufe kann der Weg über die "ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung" beschritten werden. Voraussetzung ist hier jedoch eine mindestens zweijährige Erfahrung im Bereich Kältetechnik (bestätigt durch ein Dienstzeugnis!).
Auf Wunsch kann im Anschluss an den Vorbereitungskurs auch eine zertifizierte Hartlöterprüfung abgelegt werden.
Zielgruppe
- Kältetechniker-Lehrlinge am Ende ihrer Lehrzeit
- Personen mit abgeschlossenem artverwandten Lehrberuf (Elektriker, Installateure,...)
- Personen mit einer mindestens zweijährigen Erfahrung im Bereich Kältetechnik.
Lehrabschlussprüfung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für die Lehrabschlussprüfung eine gesonderte Anmeldung, 6 Wochen vor Prüfungsbeginn bei der Prüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland erforderlich ist.
Kontakt:
Lehrlingssstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Tel.: 0590907-5511
E-Mail: pruefung@wkbgld.at
Die Gewährung einer Förderung erfolgt nach den jeweils gültigen Förderrichtlinien. Bitte informieren Sie sich vor Kursbeginn über die aktuellen Fördervoraussetzungen und Antragsfristen.
Der frühestmögliche Prüfungstermin ist maximal zehn Wochen vor Lehrzeitende!
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für die Lehrabschlussprüfung eine gesonderte Anmeldung, 6 Wochen vor Prüfungsbeginn bei der Prüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland erforderlich ist.
Kontakt:
Lehrlingssstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Tel.: 0590907-5511
E-Mail: pruefung@wkbgld.at
Lehrlingsförderung - Fördermöglichkeit für Lehrlinge:
- Förderung für Lehrlinge (Selbstzahler): Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung werden im Rahmen der Lehrlingsförderung unterstützt. Lehrlinge, die die Kurskosten selbst tragen, können bei der Lehrlingsstelle eine Förderung in Höhe von 100 % der Kurskosten (inkl. USt.) für genehmigte Kurse beantragen.
- Förderung für Lehrbetriebe (Kostenübernahme durch den Betrieb): Werden die Kurskosten vom Lehrbetrieb übernommen, kann die Förderung vom Lehrbetrieb beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Wirtschaftskammer Österreich.
Die Gewährung einer Förderung erfolgt nach den jeweils gültigen Förderrichtlinien. Bitte informieren Sie sich vor Kursbeginn über die aktuellen Fördervoraussetzungen und Antragsfristen.
Fördermöglichkeiten im Überblick
Kostenvoranschlag für Förderstellen
Hier können Sie den Kostenvoranschlag für Förderstellen anfordern.
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