Förderungen und Beihilfen
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UNTERNEHMER/INNEN, FACH- UND FÜHRUNGSKRÄFTEN
von KMU und Großunternehmen
Förderungsschwerpunkt: Förderung der Aus- und Weiterbildung von Unter-nehmer/innen, Fach- und Führungskräften
Zielsetzung: Förderung der Aus- und Weiterbildung von Unternehmer/innen, Fach- und Führungskräften. Abhängig von der Größe des Unternehmes bzw. von der Höhe der Bildungskosten beträgt die Förderhöhe maximal 75 % der anerkennbaren Kosten.
Nähere Informationen: WIBAG, www.wibag.at, Tel. 05/9010 2157, manuela.frank@wibag.at
MITARBEITER/INNEN VON KMU
Mitarbeiter/innen von Großunternehmen nur im Rahmen von Qualifi zierungsverbünden
Förderungsschwerpunkt: Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (Phasing Out Schwerpunkt 1.1)
Zielsetzung: Gefördert wird die Teilnahme an Qualifi zierungsmaßnahmen von
--> Frauen unter 45 Jahren, die eine Weiterbildung machen wollen und sich über Individualförderung vom AMS fördern lassen wollen: Die höchste Ausbildung darf eine Lehre oder der Abschluss einer mittleren Schule sein. Die Rechnung muss auf den Dienstgeber angestellt sein.
--> Arbeitnehmer/innen über 45 Jahre, welche eine Weiterbildung machen wollen und sich über Individualförderung vom AMS fördern lassen wollen: Die Ausbildung ist egal, darf auch höherwertig sein. Die Rechnung muss auf den Dienstgeber ausgestellt sein.
--> Arbeitnehmer/innen unter 45 Jahren, welche eine Weiterbildung in Qualifizierungsverbünden machen und sich vom AMS fördern lassen wollen: Die Ausbildung ist egal, darf auch höherwertig sein.
--> Lehreinheiten: Die Veranstaltung muss mindestens 16 Lehreinheiten umfassen, eine Lehreinheit muss 50 Minuten dauern.
Nähere Informationen: Regionale Geschäftsstellen des AMS, www.ams.or.at; 02682/692 165
UNTERNEHMER/INNEN
Förderungsschwerpunkt: Bildungsfreibetrag
Zielsetzung: § 4 EStG: Förderung der Ausbildungsinvestitionen der Betriebe durch einen 20%igen Bildungsfreibetrag
Nähere Informationen: Regionales Finanzamt oder www.bmf.gv.at
LEHRBETRIEBE/AUSBILDER/INNEN
Förderungsschwerpunkt: Lehrbetriebsförderung – Weiterbildung der Ausbilder/innen Zielsetzung: Unter bestimmten Voraussetzungen werden Weiterbildungsmaßnahmen mit einer Mindestdauer von 8 Stunden für AusbilderInnen (keine beruflich-fachliche Weiterbildung!) im Ausmaß von 75% der netto Kurskosten max. EUR 1.000,00 pro Ausbilder und Kalenderjahr gefördert.
Nähere Informationen: Lehrlingsstelle Wirtschaftskammer Burgenland, www.lehre-foerdern.at, T: 05 90 90 7-5420
LEHRBETRIEBE/LEHRLINGE
Förderungsschwerpunkt: Lehrbetriebsförderung – Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
Zielsetzung: Unter bestimmten Voraussetzungen werden verpfl ichtende und freiwillige Ausbildungsverbünde, berufsbezogene Zusatzausbildungen (keine Produktschulungen oder „Hobbykurse“) und Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung gefördert. Kursmaßnahmen werden mit 75% der Nettokurskosten, max. EUR 1.000,00 pro Lehrling/Lehrverhältnis (Vorbereitungskurs zur Lehrabschlussprüfung max. EUR 250,00), gefördert.
Nähere Informationen: Lehrlingsstelle Wirtschaftskammer Burgenland, www.lehre-foerdern.at, T: 05 90 90 7-5420
ARBEITNEHMER, ARBEITSLOSE, LEHRLINGE, ...
Arbeitssuchende, Zivil- und Präsenzdiener…
Förderungsschwerpunkt: Burgenländische Arbeitnehmerförderung Qualifi kationsförderungszuschuss
Zielsetzung: Die Bildungsmaßnahmen absolvieren, die der berufsorientierten Weiterbildung dienen. Diese Weiterbildung hat Qualifikationen zu vermitteln, die im Berufsleben zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifi zierung sind. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 80 % der Kurskosten.
Nähere Informationen: Amt der Burgenländischen, Landesregierung, Abteilung 6, Hauptreferat Sozialwesen, Europaplatz 1,
7000 Eisenstadt, www.bgld.gv.at; 02682 600 DW
ARBEITNEHMER/INNEN, UNTERNEHMEN
Förderungsschwerpunkt: Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
Zielsetzung: § 16 EStG. Förderung der Ausbildungsinvestitionen als Werbungskosten für unselbstständig Erwerbstätige bzw. als Betriebsausgaben für Unternehmen
Nähere Informationen: Regionales Finanzamt oder www.bmf.gv.at
ARBEITNEHMER/INNEN
Förderungsschwerpunkt: Bildungskarenz
Zielsetzung: Ununterbrochene Dauer des AV von mind. 6 Mo. kann eine Bildungskarenz, gegen Entfall des Arbeitsentgeltes, für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis zu 1 Jahr vereinbart werden.
Nähere Informationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, www.bmwa.gv.at bzw. Regionalgeschäftsstelle
des AMS www.ams.or.at
LEHRBETRIEBE/LEHRLINGE
Förderungsschwerpunkt: Lehrbetriebsförderung – Lehre mit Matura ohne Lehrzeitverlängerung
Zielsetzung: Bei Vorbereitungskursen zur Berufsreifeprüfung wird die kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigung im Ausmaß der Kurszeiten refundiert.
Nähere Informationen: Lehrlingsstelle Wirtschaftskammer Burgenland, www.lehre-foerdern.at, T: 05 90 90 7-5420
LEHRBETRIEBE/LEHRLINGE
Förderungsschwerpunkt: Lehrbetriebsförderung – Lehre mit Matura mit Lehrzeitverlängerung
Zielsetzung: Zuschuss pro Lehrjahr EUR 500,00 und im letzten Lehrjahr EUR 1.000,00
Nähere Informationen: Amt der Burgenländischen Landesregierung Abt. 6, Hauptreferat Sozialwesen,
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, 02682/600
LEHRLINGE UND LEHRABSOLVENTEN/ABSOLVENTINNEN
unter 35 Jahren.
Förderungsschwerpunkt: Begabtenförderung
Zielsetzung: Gefördert* werden Kurse für Selbstständigwerden im In- und Ausland, Kurse für Höherqualifi zierungen im In- und Ausland, fachspezifische Höherqualifizierungskurse.
Nähere Informationen: IFA Verein, Roswitha Hinterstein, Rainergasse 38, 1050 Wien, Tel. 01/545167135, www.ifa.or.at,
Hinterstein@ifa.or.at
*Die Förderhöhe ist abhängig von der Zahl der bewilligten Anträge.
UNTERNEHMEN UND PRIVATPERSONEN
Förderungsschwerpunkt: Österreichweite Datenbank zu Kursförderungen
Nähere Informationen: www.kursfoerderung.at; Tipp: Füllen Sie das Abfrageformular vollständig aus. Sie erhalten eine
Ergebnisliste mit allen auf Ihre Situation zugeschnittenen Fördermöglichkeiten.
Förderaktionen unterliegen einem ständigen Wandel. Nehmen Sie bitte daher auch persönlich mit den Förderstellen Kontakt auf.