Förderungen und Beihilfen
Förderungen für Unternehmen
Zielgruppe:
Selbstständige Erwerbstätige, GeschäftsführerInnen und leitende Angestellte mit dauerndem maßgeblichen Einfluss auf die Führung des Unternehmens in burgenländischen KMU der industriellen und gewerblichen Wirtschaft.
Förderhöhe:
Kurs-, Seminar- und Trainingsbeiträge bis zu maximal € 15.000,-- pro Antrag. Es können maximal 50 % der Schulungskosten refundiert werden.
Förderkriterien: Mindestdauer 16 Lehreinheiten.
Förderbare Ausbildungen: Aus- und Weiterbildung, z.B: in neue Technologien, Elektronik, Mikroelektronik, CAD, CAM, CIM, Biotechnologie, EDV, Telekommunikation.
Antragsformular, Beratung und Einreichung:
Förderung der Aus- und Weiterbildung von Unternehmen und leitenden Angestellten in KMU
Beratung und Einreichung
Wirtschaftsservice Burgenland AG
Technologiezentrum
7000 Eisenstadt
Telefon: +43(0)2682 704 2157
Telefax: +43(0)2682 704 2110
E-Mail: office@wibag.at
Förderungen für Privatpersonen
Für ArbeitnehmerInnen, Arbeitslose, Arbeitssuchende, Lehrlinge, Zivil- oder Präsenzdiener mit Hauptwohnsitz im Burgenland gibt es den Qualifizierungsförderungszuschuss des Landes. Die Bildungsmaßnahme hat Qualifikationen zu vermitteln, die im Berufsleben zur Anwendung kommen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung sind.
Antragstellung während oder bis zu 2 Monaten nach Beendigung der Weiterbildungs-maßnahme beim:
Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6-HR Sozialwesen und Konsumentenschutz – Sozialreferat, 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1, t: 057/600-2731 www.burgenland.at
Begabtenförderung
1. Förderungswerber/innen:
Lehrlinge und Lehrabsolventen/-absolventinnen unter 35 Jahren. Die Begabtenförderung der gewerblichen Wirtschaft und des Wirtschaftsministeriums unterstützt Lehrlinge und Lehrabsolventen/-absolventinnen, die eine betriebliche Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes absolvieren bzw. absolviert haben. Der/Die Antragsteller/in darf bei Beginn des zu fördernden Ausbildungsweges das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Personen, die kein österreichisches Lehrabschlussprüfungszeugnis besitzen, können entweder ihr ausländisches Lehrabschlussprüfungszeugnis vorlegen, wenn dies auf Grund von bilateralen Abkommen anerkannt ist oder sie über eine individuelle Anerkennung gemäß BAG verfügen und diese vorweisen.
2. Förderungsvoraussetzungen
* Lehrlinge:
Bei Lehrlingen erfolgt der Nachweis der Begabung durch das letzte besonders gute Berufsschulzeugnis (Notendurchschnitt max. 2,0) oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrlingswettbewerb.
* Lehrabsolventen/-absolventinnen:
Lehrabsolventen/-absolventinnen können ihre Begabung durch folgende berufliche Abschlüsse nachweisen:
Ausgezeichneter Erfolg in der Lehrabschlussprüfung, im Jahres- und Abschlusszeugnis der Berufsschule, bei der Meisterprüfung/Befähigungsprüfung, bei der Unternehmerprüfung, im Abschlusszeugnis der Fachakademie, im Abschlusszeugnis der Werkmeisterschule bzw. im Berufsreifeprüfungszeugnis.
3. Geförderte Weiterbildungsmaßnahmen
* Lehrlinge werden gefördert, wenn sie einen Fremdsprachenkurs im Inland und/oder im Ausland bzw. einen fachspezifischen Weiterbildungskurs im Inland absolviert haben.
* Förderbare Bildungsmaßnahmen für Lehrabsolvent/innen sind: Kurse für Selbstständigwerden wie z.B. Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung (einschließlich des Moduls Unternehmerprüfung), Befähigungsprüfung, Ausbilderprüfung und Kurse zur Erlangung unternehmerischer Qualifikationen in freien Gewerben.
* Kurse für Höherqualifizierungen: WIFI-Fachakademien, Werkmeisterschulen, Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung und Fremdsprachenkurse im In- und Ausland.
4. Förderungsausmaß
Die Förderungssumme richtet sich nach den konkreten Ausgaben. Bei Inlands- u. Auslandskursen werden die entstandenen Kurskosten, und bei Auslandsaufenthalten zusätzlich auch die Reisekosten gefördert. Der Förderprozentsatz ist abhängig von der Anzahl der bewilligten Anträge. Es können max. EUR 1.200,00 pro Antrag zuerkannt werden.
Das Stipendium wird nach Vorlage des positiven Abschluss- bzw. Semesterzeugnisses, der Kursbesuchsbestätigung und der Kosten- und Zahlungsbestätigung ausgezahlt
Für Lehrlinge und Lehrabsolventen/-absolventinnen unter 35 Jahren
5. Antragsformulare
sowie Auskünfte erhalten Sie auf www.ifa.or.at und in der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland.
Info : Waltraud Paulesich, WIFI der Wirtschaftskammer Burgenland, t: 0590907 5111, paulesich@bgld.wifi.at
Förderaktionen unterliegen einem ständigen Wandel. Nehmen Sie bitte daher auch persönlich mit den Förderstellen Kontakt auf.