Grundsätzlich kann jede Person am Kurs teilnehmen. Bei der Funktionsausübung
im Unternehmen gibt es jedoch folgende Ausschließungsgründe: Arbeitgeber/innen, Geschäftsführer/innen,
Vorstandsmitglieder und verantwortlich Beauftragte gemäß § 23 Arbeitsinspektionsgesetz.
Nutzen:
Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson gemäß der SVP-Verordnung, BGBL. Nr. 172/1996.
Sicherheitsvertrauenspersonen sind zu bestellen, wenn in einem Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitneh-
mer/innen beschäftigt werden. In Betrieben mit 11 - 50 Arbeitnehmer/innen ist zumindest eine Sicherheits-
vertrauensperson zu bestellen.
Inhalt:
Laut § 10 Arbeitnehmer/innenschutzgesetz sind seit 1.7.1996 alle Arbeitgeber/innen verpflich-
tet, entsprechend der Betriebsgröße Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestellen. Um im Betrieb als Sicher-
heitsvertrauensperson tätig werden zu können, vermitteln wir den Teilnehmer/innen die Grundbegriffe der
Sicherheitstechnik und der gesetzlichen Regelungen. Die fachliche Ausbildung umfasst die gesetzlich vor-
geschriebenen 24 Trainingseinheiten.
Trainer/-in:
Ing. König Roland

24 Trainingseinheiten