

Online-Teilnahme möglich!!
Kursdauer: 28 Lehreinheiten
Stundenplan
Raimundgasse 36
7400 Oberwart
Fr 16.00-20.50, Sa 8.00-14.50 - Online-Teilnahme möglich!
Kursdauer: 28 Lehreinheiten
Stundenplan
Raimundgasse 36
7400 Oberwart
Gebäudebeurteilung im Rahmen der Inspektion von Heizanlagen
In dieser Ausbildung eignen Sie sich alle notwendigen Kenntnisse über die effiziente Nutzung von Energie in Heizungsanlagen und Grundkenntnisse über die energetische Sanierung von Gebäuden an. Der Kursinhalt umfasst die Gebiete Energienutzung und Energieverbrauch im Bereich der Bau- und Heizungstechnik sowie im Bereich der Nutzung elektrischer Energie, auf Basis der EU Gebäuderichtlinie 2010. Diese zusätzliche Ausbildung ist als eine "Höherqualifizierungs- Maßnahme" der Überprüfungsorgane einzustufen. Laut § 20 des Burgenländischen Luftreinhalte-, Heizungsanlagen- und Klimaanlagengesetzes 2008 i. d. g. F. dürfen zur Inspektion von Heizungsanlagen folgende Personen herangezogen werden:
(1) Amtssachverständige für das Heizungswesen
(2) Erstprüfstellen nach § 20 Kesselgesetz, BGBl. Nr. 211/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 468/1992, sowie ausländische Prüfstellen, soweit diese Prüfstellen aufgrund der für sie geltenden ausländischen Rechtsvorschriften einer Erstprüfstelle nach § 24 Kesselgesetz, BGBl. Nr. 211/1992, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 468/1992, gleichwertig sind
(3) Ziviltechniker mit einschlägiger Befugnis
(4) Organe einschlägiger akkreditierter Prüfanstalten
Außer diesen genannten Personen dürfen nur qualifizierte unabhängige Prüforgane (Rauchfangkehrer und Personen, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften zur Errichtung, Änderung und Instandhaltung von Heizungsanlagen oder zur Durchführung von Untersuchungen, Überprüfungen und Messungen an Heizungsanlagen befugt sind) und die bei diesen Personen beschäftigten und von ihnen beauftragten Mitarbeiter, sofern sie über entsprechende Kenntnisse verfügen, nach Maßgabe ihrer Bestellung nach § 20 herangezogen werden, wenn sie eine einschlägige Ausbildung oder Schulung auf dem Gebiet der effizienten Nutzung von Energie in Heizungsanlagen unter Berücksichtigung der Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Erlangung von Grundkenntnissen über die energetische Sanierung von Gebäuden positiv absolviert haben.
Schwerpunkte
Bautechnik
- Grundlegende Überlegungen zur Konzeption von Gebäuden,
- Bauphysik und Berechnungsmethoden,
- Berechnung von Wärmeverlusten von Bauteilen,
- Abschätzung von Energiebedarf,
- Baustoffe und Bauteilkonstruktionen
Heizungstechnik
- Wärmeerzeugung,
- Verbrennungstechnik,
- Anforderungen an Wärmeerzeuger (Biomasse, Wärmepumpe und Gas- / Ölheizkessel mit Brennwertnutzung),
- Wärmeverteilung und Wärmeabgabe (Radiatoren und Flächenheizungen),
- Heizungsumwälzpumpen und Armaturen,
- Überschläge Auslegung der Komponenten,
- Heizungshydrauliken mit Integration von Alternativenergien
Überprüfungsorgane der Landesregierung.
Letzte Änderung: 02.05.2018