Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und die Staplerfahrerprüfung ablegen möchten. Fremdsprachige Teilnehmer/-innen müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
Inhalt:
Vermittlung der Fachkenntnisse, die gemäß § 6 der Fachkenntnisverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit BGBl. II Nr. 13/2007 zum Führen von Hubstaplern nachzuweisen sind.
Grundbegriffe der Mechanik und Elektronik - Aufbau und Arbeitsweise - mechanische und elektrische Ausrüstung - Sicherheitseinrichtungen - Betrieb und Wartung - Sicherheitsvorschriften und Richtlinien für den Betrieb von Staplern - praktische Bedienung.
Hinweis:
Im Anschluss an diese Veranstaltung wird eine Prüfung abgelegt.

24 Trainingseinheiten